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Checkliste für Ihr Design
Drei Punkte sind zu prüfen, bevor Sie Ihr Design schützen können.
- Neuheit:
Ist ein Design nicht mehr neu, kann es nicht geschützt werden. Warten Sie also nicht zu lange. Als neu gilt ein Design, solange es unveröffentlicht ist.
Wenn Sie das Design einem begrenzten Personenkreis vertraulich vorstellen, bleibt es in der Regel unveröffentlicht. Haben Sie es aber bereits auf einer Messe präsentiert, per Mailing an viele Firmen versendet oder in einer Fachzeitschrift publiziert, ist es veröffentlicht. Und damit leider nicht mehr neu, im rechtlichen Sinne.
- Eigenart:
Hinterläßt Ihr Design beim informierten Benutzer denselben Gesamteindruck wie ein anderes Design? Denkt dieser sofort, “das Design kenn' ich doch”? In diesem Fall können Sie Ihr Design nicht schützen. Andernfalls hat es “Eigenart”.
- Publizierbarkeit:
Haben Sie sich zur Vertraulichkeit verpflichtet oder ist Ihnen aus anderen Gründen die Veröffentlichung nicht gestattet, können Sie das Design ebenfalls nicht bei DesignProtection.com schützen. Statt dessen sollten Sie über eine notarielle Hinterlegung nachdenken. Das geht schnell und günstig bei www.PriorMart.com/de.
