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Häufige Fragen (FAQ)


Bin ich gegen Designklau geschützt, nachdem ich mein Design hier eingetragen habe?

Am besten vergleichen Sie unseren Service mit einem Fahrradschloß. Auch ein angeschlossenes Fahrrad kann gestohlen werden und zwar bei jedem Schloß. Trotzdem findet man die meisten Fahrräder in der Öffentlichkeit angeschlossen vor. Warum?

Weil das Risiko für ein angeschlossenes Fahrrad ungleich niedriger liegt als für ein nicht angeschlossenes.

Ähnlich verhält es sich bei geschützten und ungeschützten Designs.

Wenn ihr Design nicht geschützt ist, macht auch die Gelegenheit Diebe, schließlich ist es sehr leicht, ein nicht geschütztes Design zu kopieren. Ist Ihr Design dagegen geschützt, ist das Risiko vielen schon zu hoch, schließlich können sie rechtlich belangt werden, wenn der Designklau herauskommt.

 

Mein Design wurde geklaut, was soll ich tun?

Da es sehr, sehr viele mögliche Varianten für einen Designklau gibt, läßt sich das nur allgemein beantworten.

Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob Sie ein gültiges Schutzrecht an dem Design besitzen und ob Sie dieses Schutzrecht auch nachweisen können. Falls nicht, sind weitere Anstrengungen meist aussichtslos.

Wenn das Schutzrecht gültig und beweisbar ist, müssen die Beweise für die Schutzrechtsverletzung gesichert werden. Screenshots, Zeugen, Dokumente, etc. sind erforderlich. An diesem Punkt ist es bereits ratsam, einen Anwalt hinzu zuziehen.

Das weitere Vorgehen hängt davon ab, was Sie erreichen möchten. Sie können den Verletzer auffordern, Ihr Design nicht mehr zu verwenden, Sie können ggf. Schadensersatz oder entgangene Lizenzzahlungen einfordern, Sie können sich auch damit begnügen, als Schöpfer dieses Designs benannt und verlinkt zu werden.

Empfehlenswert ist es, sich mit einem Anwalt zu beraten und die Korrespondenz ggf. durch den Anwalt zu führen. Wenn Sie auf einen Anwalt verzichten, kann es leicht passieren, dass Sie selbst gegen gesetzliche oder wettbewerbliche Regelungen verstoßen. Die Gegenseite könnte dann den Spieß umdrehen und gegen Sie vorgehen.

Verzichten Sie auf einen Anwalt bitte nur dann, wenn Sie mit der rechtlichen Materie selbst ausreichend vertraut sind und keinesfalls aus ausschließlich finanziellen Gründen. U.U. weiß Ihr Anwalt sogar Rat, wie Sie für die anwaltlichen Kosten gar nicht selbst aufkommen müssen. Fragen Sie einfach.

 

Ist mein Design nach dem Ablauf der 3 Jahre noch geschützt?

Eventuell können Sie auf das Urheberrecht berufen. Ist Ihr Design ein Urheberwerk, bleibt es während Ihres gesamten Lebens und für 70 Jahre nach Ihrem Tod geschützt. Allerdings wird für Designs der Urheberschutz oft versagt, da die Voraussetzung in einer über das handwerklich übliche Maß hinausgehenden Arbeit liegt.

Alternativ kommt noch der Schutz durch ein eingetragenes Geschmacksmuster in Frage. Dieses gilt für 5 Jahre und kann auf max. 25 Jahre verlängert werden. In den ersten 12 Monaten nach der Offenbarung können Sie ein eingetragenes Geschmacksmuster anmelden, danach ist diese Option erloschen.